Barrierefreiheit


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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Sowohl das Barrierefreiheitsgesetz als auch das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz sind für uns nicht einschlägig. Nicht nur, weil die Freie Hansestadt Bremen zu unseren Gründern zählt, sondern auch, weil wir uns dem Gleichstellungsgedanken verpflichtet fühlen, geben wir eine entsprechende Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Angebote ab.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das unter https://webdatenbank.grass-medienarchiv.de online zugängliche Medienarchiv der Günter Grass Stiftung Bremen.

Teilweise Barrierefreiheit

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Beim unter https://webdatenbank.grass-medienarchiv.de zugänglichen Online-Angebot handelt es sich um eine Kulturerbe-Sammlung, die nicht oder nur durch unverhältnismäßigen Aufwand barrierefrei umgewandelt werden kann. Dies betrifft insbesondere die Textbeschreibung von Grafiken sowie die Transkriptionen der bereitgestellten Audiodateien gemäß BITV-Test 1.1.1. und 1.2.1 (siehe: https://www.bitvtest.de/bitv_test/das_testverfahren_im_detail/pruefschritte.html).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die erstmals im September 2020 erfolgte und im Juni 2025 überarbeitet wurde.

Hilfestellung

Mit Hilfe von Tastenkombinationen lassen sich zahlreiche unterschiedliche Vorlese-Funktionen aktivieren, die von Betriebssystemen wie Windows (Windows-Taste+STRG+Eingabetaste gleichzeitig drücken) oder Browsern wie Microsoft Edge (STRG+Umschalt+U) zur Verfügung gestellt werden.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 18.6.2025 überarbeitet.

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: desk@grass-medienarchiv.de


Stand: 16.03.2026