Kulturjournal Berlin

Grass als bildender Künstler

Signatur: 03.03.00.00.-0001

Kontext:

Artikel 16 des Grundgesetzes garantiert Deutschen Schutz vor dem Entzug der Staatsbürgerschaft (Abs. 1) sowie Schutz vor der Auslieferung ins Ausland (Abs. 2). Vor dem Asylkompromiss von 1993 beinhaltete der Artikel zudem ein Recht auf Asyl für politisch Verfolgte. Dieses wurde im Zuge des Kompromisses in den neuen Artikel 16a GG überführt. Historisch erklärt sich der ursprünglich starke Schutz für Asylsuchende aus den Erfahrungen von Verfolgung und Vertreibung während des Nationalsozialismus. Das zuvor sehr weitreichende Asylrecht des Art. 16 GG wurde mit der Reform von 1993 erheblich eingeschränkt. Der Begriff der politischen Verfolgung ist seither wesentlich enger und nach strengeren Maßstäben auszulegen. Zudem muss die Verfolgung den Kernbereich der Menschenwürde berühren.

Abstract:

Günter Grass stellt an der Hochschule für Bildende Künste in Berlin seine neuesten werkbegleitenden Zeichnungen aus. Einst selbst Kunststudent an dieser Hochschule, verstand sich Grass während seiner gesamten literarischen Karriere nicht nur als Schriftsteller, sondern auch als bildender Künstler. Bereits seine Texte sind von einer bildhaften Sprache geprägt. Zudem war Grass stets politisch engagiert und trat in den 1960er-Jahren als Wahlredner für Bundeskanzler Willy Brandt auf. Dennoch beendete Günter Grass seine Mitgliedschaft in der SPD, da er die Entscheidung, die Asylpolitik zu verschärfen, eine Entscheidung, die die SPD mittrug, scharf kritisierte. Artikel 16 des Grundgesetzes sei eine zentrale Säule der deutschen Verfassung. Die Entscheidung sei nicht zielführend, um die Asylproblematik zu entschärfen, und greife in die Substanz des Grundgesetzes ein.